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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Dienstvertragsverhältnis über die Ausbildung/

das Training eines Hundes. (Stand Januar 2010)


§ 1 Der Lehrgang

Der im Vertrag näher bezeichnete Kurs kann als Einzel- oder Gruppentraining erfolgen.
Kursinhalte sind dem Informationsmaterial zu entnehmen bzw. werden vorab mündlich besprochen.
Änderungen der einzelnen Teilinhalte des Lehrgangs sind aufgrund der Zusammensetzung der jeweiligen Teilnehmergruppe, den örtlichen Verhältnissen, wetterbedingt und soweit
dies zur Erreichung der Verfestigung des Erlernten notwendig ist, möglich und bleiben dem Trainer ausdrücklich vorbehalten.

§ 2 Lehrgangsgebühr

Gebühren sind im Voraus auf das Konto der Deutschen Bank Augsburg/Königsbrunn , BLZ xxx xxx xx, Konto-Nr. xxxxxxxxx, D. Rübhausen, Stichwort: "Hundetraining" und Hundename zu leisten oder bar bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der Bezahlung gültig bzw. gilt als vollzogen mit der Teilnahme am Lehrgang. Bei Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Beginn wird die Gebühr einbehalten. Ein vorzeitiger Abbruch berechtigt nicht zur Rückforderung oder
Minderung der Teilnahmegebühr. Im Einvernehmen der Vertragsparteien kann im Ausnahmefall eine Unterbrechung des Kurses erfolgen.
Einzelstunden sind sofort bar zu bezahlen, sofern sie nicht als Abonnement gebucht worden sind; Absagen sind kostenfrei nur bis 24 Stunden vor dem verabredeten Termin, ansonsten ist die volle Gebühr zu entrichten.


§ 3 Pflichten des Besitzers

Ein gültiger Impfpass des Hundes und der Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung wird eingesehen, bzw. durch den Hundehalter per Unterschrift bestätigt. Es besteht unsererseits ein
Recht auf Schadensersatzforderung. Zahlt die Versicherung nicht, so haftet der Besitzer für alle durch seinen Hund verursachten Schäden. Während der Dauer des Lehrgangs/des Trainings bleibt der Besitzer im juristischen Sinn Tierhalter.


§ 4 Haftung der Hundeschule

Die Haftung der Hundeschule für während des Lehrgangs oder der Betreuung entstandene Schäden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


§ 5 Vertragskündigung durch die Hundeschule

Die Hundeschule ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn

-- der Besitzer keine Bereitschaft zeigt, den Anweisungen des Trainers zu folgen und dies den Ablauf des Lehrgangs stört bzw. den erfolgreichen Abschluss anderer Lehrgangsteilnehmer gefährdet.
-- der Hund so schwere Verhaltensauffälligkeiten aufweist, dass seine weitere Teilnahme den anderen Lehrgangsteilnehmern nicht zugemutet werden kann.


§ 6 Vertragsänderungen oder Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


§ 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist Landsberg.